Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines 

1.1. Die Grundlage unseres Auftragsverhältnisses bilden in nachstehender Reihenfolge: 

1.1.1. Unser Anbot (Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung) sowie uns zur Verfügung gestellte und anerkannte oder von uns ausgearbeitete Bau- und Konstruktionspläne. 

1.2. 
Normen der jeweils anzuwendenden Bauordnung(en). 
Widersprechende bzw. vom Auftraggeber vorgeschlagene Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, andernfalls sie als ausgeschlossen gelten. Unsere Offerte erfolgen freibleibend. An alle Zeichnungen, Entwürfen, Vorschlägen, Aufstellungen und Kostenvoranschlägen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dieselben werden dem Besteller persönlich anvertraut und dürfen von niemanden ohne unserer schriftlichen Genehmigung Dritten zugänglich gemacht werden. Mengen und Maße unseres Anbotes sind Zirka-Werte. Unser Anbot bleibt, wenn nicht anders angegeben, zwei Monate 
verbindlich. Werden Arbeiten beauftragt, die im Anbot nicht enthalten sind, werden sie separat verrechnet. Der für die Durchführung der Arbeiten benötigte Baustrom, sowie Wasser wird kostenlos vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

2. Preise 
Die geltenden Preise sind den aktuellen Angeboten zu entnehmen. Alle Preise sind ohne gesetzliche Umsatzsteuer angegeben. Unserem Anbot liegen die zum Zeitpunkt der Angabe gültigen Tariflöhne, Material- und Transportpreise zugrunde. Ihre Änderung berechtigt uns zu entsprechenden Preisberechtigungen. 
Zusätzlich bzw. nachträglich beauftragte Arbeiten, welche nicht im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt 

3. Zahlungsbedingungen 
Wir sind berechtigt, Abschlags- und Teilrechnungen nach Baufortschritt zu legen. 
Alle (Teil-) Rechnungen sind binnen 14 Tage nach Erhalt und ohne jeglichen Abzug fällig. Eine angemessene Erstreckung der Zahlungsfrist ist nur bei wesentlichen Mängeln gestattet. Wir sind berechtigt, einen vereinbarten Haftrücklass durch Beibringung einer Bankgarantie abzulösen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 2 % p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bank zum Zeitpunkt der Fälligkeit, mindestens jedoch von 12 % p.a., zu beanspruchen. Der säumige Kunde ist verpflichtet, uns alle Mahn- und Inkasso-, Erhebungs-, Auskunfts- sowie Anwaltskosten zu ersetzen. 

4. Abnahme, Garantie und Haftung 
Längstens 10 Tage nach Fertigstellung gelten unsere Leistungen, zu denen uns nicht schriftlich Mängelrügen zugegangen oder einvernehmlich ein Mängelprotokoll verfasst worden ist, als abgenommen und genehmigt. 
Sind Mängel nur bei einem Teil der Lieferung/Leistung aufgetreten, so kann der Auftraggeber nur diesen und nicht die gesamte Lieferung/Leistung als mangelhaft beanstanden. Zahlungsfälligkeiten werden nur bei wesentlichen Mängeln erstreckt. Für indirekte Schäden wird die Haftung ausgeschlossen. 
Unsere Haftung und Gewährleistung gilt nur für Leistungen, deren Beauftragung bzw. Anordnungen an die Geschäftsführung oder die von dieser beauftragte Bauleitung rechtswirksam ergangen ist. Die Verpflichtung der Auftragnehmerin zur Gewährleistung ist in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließend geregelt. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. 

5. Eigentumsvorbehalt 
Die Auftragnehmerin behält sich das Eigentum an sämtlichen von Ihr gelieferten Waren bis zur Bezahlung Ihrer Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung vor.